AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Verein Sonnenwende
1. Die Allgemeinen Geschäfts-, bzw. Teilnahmebedingungen, gelten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung möglichen Belange. Sofern nicht anders angegeben gelten die Bestimmungen des Schweizer OR und ZGB.
2. Vertragspartner sind der Teilnehmer und der Veranstalter (Sonnenwende).
3. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung ist erforderlich.
4. Spiele sind ab 18 Jahren, sofern nicht anders vom Veranstalter definiert.
5. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen etc.).
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren. Seine Ausrüstung kann einer Zulassungsprüfung des Veranstalters unterzogen werden. Während der Dauer des Spiels ist er weiterhin für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich.
7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern ausserhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten, sowie übermässiger Alkoholkonsum.
8. Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
9. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstossen, andere Personen gefährden, das Spiel stören, bzw. den Spielverlauf unterbinden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass dem Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages (auch nicht anteilig) zukommt.
10. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, sofern der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
11. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
12. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit einer (auch öffentlichen) Verwertung und Verwendung von Bild- und Tonmaterial einverstanden, das ihn (auch in Teilen) abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt und insbesondere auch für eine gewerbliche Vermarktung.
13. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie an dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
14. Für alle Genussmittel lautet die Devise nicht übertreiben und Rücksicht auf andere. Die Entsorgung des Mülls erfolgt in die dafür vorgesehenen Behälter gemäss Weisung der Veranstalter, bzw. Hausreglement.
15. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebetrages von der Veranstaltung auszuschließen.
16. Eine Rückerstattung des Teilnahmebetrages ist nicht möglich, in besonderen Fällen kann der Veranstalter Ausnahmen genehmigen.
17. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar.
18. Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Der Teilnehmer verpflichtet sich, seinen Teilnahmebetrag gemäss Zahlungsfrist der Veranstalter rechtzeitig und im Voraus zu entrichten. Zahlungen auf der Veranstaltung selbst sind nur nach Absprache möglich. Sollte eine Conzahlung stattfinden, darf der Veranstalter eine Verarbeitungsgebühr von CHF 10.- verlangen.
19. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebetrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
20. Bei Anmeldung im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
21. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Gesundheitsdaten, Fax sowie Email umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, – klasse, etc).
22. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen, Widerrufe und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
23. Sofern nicht von den Veranstaltern explizit anders angegeben sind Tiere jeglicher Art verboten.
Stand: 01.09.2016